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   BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07   

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BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07 (https://dejure.org/2007,9511)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 6 VR 3.07 (https://dejure.org/2007,9511)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 6 VR 3.07 (https://dejure.org/2007,9511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbarer Eingriff in Rechte eines Dritten durch eine begehrte Sachentscheidung als Voraussetzung für eine notwendige Beiladung des Dritten; Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage in der Hauptsache als Voraussetzung für eine Statthaftigkeit eines weiterverfolgten ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05

    Maßgeblichkeit der Urteilszustellung und des Fristbeginns bei Berichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Sollte nämlich die der Antragstellerin von der Bundesnetzagentur auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht bereits kraft Gesetzes bestehen, spräche jedenfalls bei summarischer Prüfung alles dafür, die von der Bundesnetzagentur unter Nr. 1.3 getroffene Regelung als Feststellung der von Gesetzes wegen bestehenden Rechtslage zu deuten (s. auch Urteil vom 14. Februar 2007 BVerwG 6 C 28.05 juris Rn. 27 ff. zur Umdeutung des Widerrufs einer Zugangs- und Entgeltgenehmigungspflicht in die Feststellung des gesetzlichen Erlöschens; ferner Heun/Jenny CR 2007, 287 ).

    Wird § 30 Abs. 1 TKG mit dem Verwaltungsgericht und zugunsten der Antragstellerin dahin verstanden, dass sowohl die Auferlegung der Genehmigungspflicht (Satz 1) als auch die Anordnung der nachträglichen Regulierung (Satz 2) jeweils einer positiven Regelung durch die Bundesnetzagentur bedarf, träte nach Aufhebung oder Außervollzugsetzung der von der Bundesnetzagentur beschlossenen Maßnahme eine "Regulierungslücke" auf (s. auch Heun/Jenny CR 2007, 287 ).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Zwar kann ein Verwaltungsakt, der ein privatrechtliches Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltet, in das grundrechtlich geschützte Recht eingreifen, den Vertragsinhalt mit der Gegenseite frei von staatlichen Bindungen auszuhandeln (Urteil vom 10. Oktober 2002 BVerwG 6 C 8.01 BVerwGE 117, 93 ).

    Auf sich beruhen kann auch, ob die ihre Beiladung zum vorliegenden Verfahren begehrenden Unternehmen den Begriff des Wettbewerbers erfüllen, also auf demselben in dieser Hinsicht relevanten Markt der Telekommunikation tätig sind wie die Antragstellerin (s. Urteil vom 10. Oktober 2002 a.a.O. S. 108 f.; Schuster/Ruhle, a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Der Umstand, dass die Vorinstanz aufgrund einer aus ihrer Sicht endgültigen Beurteilung der Sach- und Rechtslage bereits in der Hauptsache entschieden hat, kann freilich je nach den Umständen des Falles geeignet sein, die vom Revisionsgericht im Verfahren des § 80 Abs. 7 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung in die eine oder in die andere Richtung zu steuern (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1994 BVerwG 4 VR 1.94 BVerwGE 96, 239 ).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das nunmehr für den Eilrechtsschutz zuständige Revisionsgericht die entscheidungserheblichen Fragen bei der gebotenen kursorischen Prüfung für vom Erstgericht zutreffend beantwortet hält (s. Beschluss vom 21. Juli 1994 a.a.O. S. 243).

  • VG Köln, 04.10.2006 - 1 L 1441/06
    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Der Antrag der Antragstellerin, unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Oktober 2006 1 L 1441/06 und vom 13. November 2006 1 L 1603/06 die aufschiebende Wirkung ihrer Klage in Bezug auf Nr. 1.3 der Regulierungsverfügung der Antragsgegnerin vom 30. August 2006 (ABl BNetzA S. 2338) anzuordnen, wird abgelehnt.

    Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage in Bezug auf Nr. 1.3 der Regulierungsverfügung hat das Verwaltungsgericht durch Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 1 L 1441/06 und vom 13. November 2006 1 L 1603/06 abgelehnt.

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Er enthält vielmehr die gesetzliche Wertung, dass das öffentliche Interesse am Sofortvollzug gerade bei offenem Prozessausgang regelmäßig erhebliches Gewicht hat (s. auch Beschluss vom 14. April 2005 BVerwG 4 VR 1005.04 BVerwGE 123, 241 ).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Sollte nämlich die der Antragstellerin von der Bundesnetzagentur auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht bereits kraft Gesetzes bestehen, spräche jedenfalls bei summarischer Prüfung alles dafür, die von der Bundesnetzagentur unter Nr. 1.3 getroffene Regelung als Feststellung der von Gesetzes wegen bestehenden Rechtslage zu deuten (s. auch Urteil vom 14. Februar 2007 BVerwG 6 C 28.05 juris Rn. 27 ff. zur Umdeutung des Widerrufs einer Zugangs- und Entgeltgenehmigungspflicht in die Feststellung des gesetzlichen Erlöschens; ferner Heun/Jenny CR 2007, 287 ).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 BVerwG 11 C 8.97 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 BVerwG 9 B 18.05 juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 1 BvR 675/06 juris Rn. 18 f.).
  • BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06

    Zu den Anforderungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör an die Beurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 BVerwG 11 C 8.97 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 BVerwG 9 B 18.05 juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 1 BvR 675/06 juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 21.03.2006 - 9 B 18.05

    Zulassung der Revision wegen Divergenz; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 BVerwG 11 C 8.97 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 BVerwG 9 B 18.05 juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 1 BvR 675/06 juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 VR 1.04

    D (A), Türken, Assoziationsberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte,

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
    16 Unter solchen Umständen hat das nach § 80 Abs. 7 VwGO zu einer vorläufigen Entscheidung berufene Revisionsgericht eine vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens unabhängige Interessenabwägung durchzuführen (s. auch Beschlüsse vom 28. Februar 1994 BVerwG 11 VR 1.94 Buchholz 442.10 § 2a StVG Nr. 1 S. 1, vom 27. Mai 2003 BVerwG 4 VR 4.03 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 67 S. 6 und vom 17. Mai 2004 BVerwG 1 VR 1.04 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 68 S. 8 f.).
  • BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts -

  • VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 4148/06

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich

  • BVerwG, 21.05.1980 - 4 C 80.79

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zuständigkeit des

  • BVerwG, 27.05.2003 - 4 VR 4.03

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 80 Abs. 7 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 03.07.1979 - 4 N 1.79

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) für den Erlass einer

  • BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89

    Verwaltungsstreitverfahren - Untersagungsverfügung - Handwerkskammer - Beiladung

  • BVerwG, 28.02.1994 - 11 VR 1.94

    Anforderungen an das Vorliegen des Aussetzungsinteresses eines Antragstellers von

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    2.
  • VG Köln, 01.08.2007 - 21 K 4013/06
    Ob und in welchem Umfang sich aus § 27 Abs. 1 TKG ergibt, dass die Normen über die Entgeltregulierung generell eine drittschützende Wirkung zugunsten von Wettbewerbern des regulierten Unternehmens entfalten, kann aber offen bleiben, offen gelassen auch von BVerwG, Beschluss vom 13.06.2007 - BVerwG 6 VR 3.07 -.

    Insoweit liegen nicht die Grundsätze vor, die das Bundesverwaltungsgericht für den Fall aufgestellt hat, dass eine Genehmigung das zwischen zwei Personen bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltet und deshalb das vom Grundgesetz auch gewährleistete Recht verletzen kann, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei von staatlichen Bindungen auszuhandeln, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.06.2007 - BVerwG 6 VR 3.07 - unter Hinweis auf Urteil vom 10.10.2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ff.

  • VG Köln, 18.06.2007 - 21 L 1845/06
    Dies steht nunmehr außer Zweifel, nachdem es das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 13. Juni 2007 - 6 VR 3.07 - abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - BNetzA - vom 29. August 2006 anzuordnen.

    Denn der Antragstellerin sind durch Frequenzverlagerungsbescheid vom 03. Februar 2006 mit sofortiger Wirkung" und sofort vollziehbar Nutzungsrechte für GSM-Frequenzen im 900-MHz-Bereich zugeteilt worden, und ihren Ausführungen im (von der Antragsgegnerin zum hiesigen Verfahren vorgelegten) Schriftsatz vom 31. Mai 2007 an das Bundesverwaltungsgericht zum Verfahren 6 VR 3.07 dürfte entnommen werden können, dass sie umgehend nach der Zuteilung dieser Frequenzen mit dem Aufbau einer 900-MHz-Netzinfrastruktur in den bis dahin nicht von ihrem 1.800-MHz-Netz abgedeckten Teilen des Bundesgebietes mit der Absicht begonnen hat, diesen Netzausbau bereits im laufenden Kalenderjahr abzuschließen.

  • VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21

    Eröffnung eines Outdoor-Trainingsgeländes - Feststellender Verwaltungsakt;

    Gegenstand einer Anfechtungsklage sowie eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO kann auch ein feststellender Verwaltungsakt sein (BVerwG, Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 3/07 -, juris Rn. 12).
  • VG Bremen, 27.05.2021 - 5 V 1036/21

    Verbot der Untervermietung von Fitnessstudios - Corona; Fitnessstudio;

    Der Widerspruch des Antragstellers richtet sich gegen einen feststellenden Verwaltungsakt, der Gegenstand einer Anfechtungsklage sowie eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO sein kann (BVerwG, Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 3/07 -, juris Rn. 12).
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